Hinterlegungsbedingungen

Artikel 1

Diese allgemeinen Hinterlegungsbedingungen definieren die Modalitäten und Regeln für die Hinterlegung von Artikeln bei der Verkäuferin wie in Artikel 3 (siehe unten) definiert.

Die Verkäuferin  behält sich das Recht vor, die allgemeinen Hinterlegungsbedingungen jederzeit zu ändern.

Artikel 2

Jede volljährige Person, die sich ausweisen kann und geschäftsfähig nach Schweizer Recht ist, kann Artikel hinterlegen. Die Verkäuferin kontrolliert die Qualität und die Echtheit der angebotenen Marken nach bestem Wissen und Gewissen. Es besteht jedoch keine Erfolgspflicht. Sollten Sie Unstimmigkeiten, Mängel oder Irrtümer bezüglich der hinterlegten Artikel oder des Inhalts dieser Website bemerken, bitten wir Sie, dies www.dressingbook.ch mitzuteilen, damit diese unverzüglich behoben werden können. Das gilt auch für Dinge, die gegen die öffentliche Ordnung verstossen.

Artikel 3

Die Verkäuferin nimmt Markenbekleidung, -schuhe und –accessoires für Kinder von 0-14 Jahren und für Frauen in ihre Website auf, im Folgenden „Artikel“ genannt. Die Artikel sind in ausgezeichnetem Zustand, gewaschen und gebügelt, bevor sie hinterlegt werden. Die Anbieter (Hinterleger) von Artikeln müssen insbesondere prüfen, dass der/die Artikel:

keine Flecken hat;

keine Mängel aufweist, die ihn/sie teilweise oder vollständig unbenutzbar machen;

Nähte, Knöpfe, Druckknöpfe, Reissverschlüsse, Schnürsenkel und sonstige Besatzelemente (Posamente) in ausgezeichnetem Zustand sind;

die Stoffe nicht ausgewaschen, abgenutzt, verfilzt oder eingelaufen sind und keine Löcher haben;

keine Fälschung ist.

Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, Artikel abzulehnen, die diese Kriterien nicht erfüllen.

Artikel 4

4.1. Sie können einen Artikel auf 4 verschiedene Arten bei dressingbook.com hinterlegen.

1. Hinterlegung nach Terminabsprache: Vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail an [email protected] oder telefonisch (+41 76 332 87 67), um die Artikel, die Sie verkaufen möchten, bei der Verkäuferin zu hinterlegen:  Dressingbook : 18 avenue de la Gare - 1180 Rolle - SCHWEIZ).

Nachdem die Verkäuferin die Artikel ausgewählt hat, die sie zum Verkauf auf ihrer Website anbieten wird, stellt sie Ihnen eine Quittung über die Hinterlegung der Artikel aus (Vertrag).

2. Wir kommen zu Ihnen: Nach Terminabsprache kommt die Verkäuferin zu Ihnen ins Haus (im Umkreis von 50 km von Nyon). Die Fahrtkosten werden je nach Anfahrtsweg berechnet (zwischen 10 und 50 CHF).

3. Wir bieten Ihnen auch einen VIP-Service : Er umfasst die Fahrt und das Sortieren Ihrer Kleidungsstücke (CHF 50 + Fahrtkosten)

4. Hinterlegung von Artikeln per Post: Sie schicken eine Mail an: [email protected] und beschreiben den oder die Artikel, den/die Sie hinterlegen möchten. Noch besser ist es, wenn Sie ein oder mehrere Foto(s) mitschicken.

Nach Erhalt Ihrer Mail wählt die Verkäuferin anhand der Fotos und Beschreibung die Artikel aus, die in die engere Wahl kommen, und informiert Sie darüber.

Dann können Sie diese Artikel per Post der Verkäuferin schicken. Die Versandkosten gehen zu Ihren Lasten.

Hat die Verkäuferin die Artikel erhalten, erfolgt eine zweite Auswahl. Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, zuvor ausgewählte Artikel, die nicht der Beschreibung und/oder den Fotos und/oder den Qualitätskriterien entsprechen sollten, abzulehnen.

Abgelehnte Artikel werden je nach Wahl

-       Ihnen wieder zurückgeschickt oder humanitären Organisationen Ihrer Wahl geschenkt.

Für Artikel, die die Verkäuferin zum Verkauf auf ihrer Website anbieten wird, wird ein Hinterlegungsvertrag angefertigt. Sie erhalten ihn per Mail oder per Post innerhalb von 8 Tagen.

4.2.  Die Verkäuferin legt den Verkaufspreis der Artikel auf ihrer Website entsprechend dem Zustand der Artikel und dem offiziellen Ladenpreis fest.

Dressingbook nimmt 40% Provision pro verkauften Artikel (bei wertvollen Artikel) und 50% für alle anderen Artikel.

Ausserdem berechnet Dressingbook eine Bearbeitungsgebühr (Fotoshooting, Bearbeitung auf Photoshop, Onlineschaltung) von CHF 1.- für jeden hinterlegten Kinderartikel (0 - 14 Jahre) und CHF 3.- für jeden Damenartikel. Die Summe wird von der verkauften Ware abgezogen.

Im Falle von Sonderverkäufen kann Dressingbook den Warenpreis für 10% oder 20% reduzieren, ohne die Kundin/den Kunden darüber in Kenntnis setzen zu müssen.

4.3 Direkter Ankauf

Möchten Sie Ihr Geld sofort, verpflichtet sich die Verkäuferin, Ihnen die von ihr ausgewählten Artikel zu einem vereinbarten Preis abzukaufen. Die Verkäuferin kann dann die Artikel zum Preis ihrer Wahl auf ihrer Website verkaufen.

4.4. Hinterlegundsdauer von Artikeln

Die normale Hinterlegungsdauer beträgt eine Saison (ca. 6 Monate).

Für die Frühlings- und Sommersaison nimmt Dressingbook ab Mitte Januar Artikel entgegen. Für die Herbst- und Wintersaison werden ab Mitte August Artikel angenommen.

Ab Mitte Dezember werden die Artikel für die Herbst- und Wintersaison reduziert (30%-50%). Das gleiche gilt ab Mitte Juni für die Artikel der Frühlings- und Sommersaison.

Bestimmte Artikel von hohem Wert (zum Beispiel Handtaschen und Luxusaccessoires) können ohne Preisreduzierung im Angebot bleiben.

4.5.

Bitte informieren Sie sich auf der Website im Teil „Mitglied“ darüber, ob Ihre Artikel verkauft wurden.

Das Geld für verkaufte Artikel wird Ihnen jeweils am Monatsende per Banküberweisung oder bar ausbezahlt. Möchten Sie Ihr Geld per

Banküberweisung erhalten, geben Sie bitte Ihre Bankverbindung und Kontonummer auf dem Hinterlegungsvertrag an. Möchten Sie das Geld in bar, erfolgt die Auszahlung nach vorheriger Terminabsprache bei der Verkäuferin: Showroom Dressingbook : 18 avenue de la Gare - 1180 Rolle -  Schweiz.

Artikel 5

Alle Kundendaten werden nur zur Bearbeitung der Bestellungen verwendet und um das Surfen auf www.dressingbook.com zu erleichtern sowie dem Kunden per Mail Informationen über neue Produkte, Sonderangebote und Neuheiten auf der Website mitzuteilen. Die Verkäuferin  gewährleistet, dass die Kundendaten keiner Drittperson oder anderen Unternehmen mitgeteilt werden.

Artikel 6

Diese Hinterlegungsbedingungen unterstehen Schweizer Recht. Verkäufe werden daher als am Wohnort der Verkäuferin erfolgt angesehen. Streitigkeiten zwischen den Parteien entscheidet in jedem Fall das zuständige Gericht (Tribunal de Nyon).